1. Betreiberin des o.g. Betriebsbereiches:
TGHG Troisdorf Genehmigungshaltergesellschaft mbH
2. Der Betriebsbereich
Troisdorf Genehmigungshaltergesellschaft mbH
Die TGHG ist Halterin der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und Betreiberin für die an unserem Standort in Troisdorf betriebene Anlage zur Herstellung, Be-/ Verarbeitung usw. von explosionsgefährlichen Stoffen i.S. des Sprengstoffgesetzes.
Diese Fertigung erfolgt seit über 125 Jahren an unserem Standort – bekannt über die ehemalige Firma Dynamit Nobel.
Heute wird die Fertigung noch von den beiden Unternehmen dynITEC GmbH und DynaEnergetics GmbH & Co.KG operativ am Standort durchgeführt, für die aus rechtlichen Vorgaben die TGHG eben die erforderlichen Genehmigungen hält und Betreiberin der genehmigungsbedürftigen Anlage ist; die übrigen Unternehmen sind Grundstückseigentümer und Dienstleister für die Infrastruktur
Dynamit Nobel GmbH
Orica Europe Gmbh & Co. KG
Dynamit Nobel GmbH
Explosionsstoff- & Systemtechnik
DynaEnergetics Europe GmbH
dynITEC GmbH
Aufgrund des „Umganges“ mit o.g. explosionsgefährlichen Stoffen (Explosivstoffe) ist unser Standort ein sogenannter „Betriebsbereich“, der unter die Regelungen der Störfallverordnung (12. VO zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) fällt.
Durch die insgesamt zulässigen Stoffmengen sind wir ein „Störfallbetrieb der oberen Klasse“ (solchen Betrieben obliegen weitergehende Sicherheitspflichten).Die Störfallverordnung verpflichtet uns, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Störfälle zu verhindern und vorzusorgen, dass für evtl. Dennochfälle deren Auswirkungen begrenzt bleiben.
Des Weiteren obliegen uns Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit, denen wir nach den Vorgaben der Störfallverordnung wie folgt nachkommen:
1. Betreiberin des o.g. Betriebsbereiches:
TGHG Troisdorf Genehmigungshaltergesellschaft mbH
2. Der Betriebsbereich
3. In unserem Betriebsbereich stellen wir explosionsgefährliche Stoffe i.S.d. Spreng¬stoffgesetzes (Explosivstoffe) her und verarbeiten diese in Gegenständen, die für die Anwendung von Sprengstoffen benötigt werden. Solche sind Zünd- und Anzündmittel verschiedenster Art und Funktionsweise.
4. Nach der zur Störfallverordnung zugehörigen Auflistung der störfallrelevanten Stoffe (Anhang I), von denen ein Störfall ausgehen könnte, sind in unserem Betriebsbereich Solche mit folgenden wesentlichen Gefahrenmerkmalen vorhanden:
Als Solche sind entsprechend der Einteilung nach ihrer Gefährlichkeit vorhanden:
Diese können in der Masse explodieren und gefährden durch Druckwirkung, Flammen, Spreng- oder Wurfstücke.
Diese explodieren nicht in der Masse und gefährden durch geringere Wirkung als die vorgenannten Stoffe.
Diese explodieren ebenfalls nicht in der Masse, brennen aber sehr heftig und unter starker Wärmeabwicklung ab.
Diese brennen ab, stellen aber keine bedeutsame Gefahr dar, da ihre Wirkung unmittelbar auf die Örtlichkeit beschränkt bleibt.
Diese Explosivstoffe liegen je nach Fertigungsstufe als reine Stoffe, Stoffgemische oder als handhabungsfertige Gegenstände, die diese Stoffe enthalten, vor.
Einige der Explosivstoffe haben zusätzlich auch für den Menschen giftige oder/und umweltgefährdende Wirkung und sind von daher ebenfalls den störfallrelevanten Stoffen zugeordnet.
Als Solche sind entsprechend der Einteilung nach ihrer Gefährlichkeit vorhanden:
5. In einem Ereignisfall, der Auswirkungen über unseren Standort hinaus in die Nachbarschaft hat oder haben kann, werden Sie über Sirene oder durch Lautsprecherdurchsage öffentlicher Rettungskräfte gewarnt.
Wie Sie sich dann bitte verhalten, entnehmen Sie der Anlage zu dieser Information.
6. Unser Betriebsbereich unterliegt regelmäßigen Inspektionen durch unsere Überwachungsbehörde. Informationen über die Inspektionen können Sie bei der Überwachungsbehörde
Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
auf Anfrage einholen. Die letzte Inspektion fand statt am 23.09.2020.
7. Weitere Informationen über uns können Sie schriftlich, telefonisch oder per eMail über folgende Ansprechstelle einholen:
TGHG Troisdorf Genehmigungshaltergesellschaft mbH
Herrn Matthias Weiser
Kaiserstr. 3, 53840 Troisdorf
oder wählen Sie während der Dienstzeit die Telefon-Nr.:
02241 / 89-1603
und per Fax: 02241 / 89-1640
eMail: matthias.weiser@albemarle.com
Unser Werkschutz ist jederzeit über folgende Telefonnummer zu erreichen:
02241 / 89-1555
und per Fax: 02241 / 89-1627
werkschutz.tghg@dynamit-nobel-gmbh.com
1. Gefahren eines evtl. Störfalles
Ein Störfall ist rechtlich wie folgt definiert (siehe § 2, Nr. 7 Störfallverordnung):
Ein Ereignis, das unmittelbar oder später oder außerhalb des
Betriebsbereiches zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden
bestimmter Höhe führen kann.
In diesem Sinne sind folgende wesentliche Störfallszenarien zu betrachten, für die entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung oder /und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen getroffen sind:
Getroffene Maßnahmen
Auf Basis der sprengstoff- und genehmigungsrechtlichen Vorschriften:
Ein solches Ereignis kann Personen, die sich in dessen Einwirkungsbereich befinden, gefährden, Wurfstücke von Bauteilen verursachen, ggf. zu einem geringen Folgebrand führen und eine Staub-/ Rauchwolke erzeugen, die je nach Wetterlage über den Standort hinaus abziehen könnte. Da durch eine Detonation die Explosivstoffe umgesetzt werden, und ansonsten keine brennbaren Stoffe in relevantem Umfang in den Gebäuden vorhanden sind, ist die Entstehung ausgeprägter Rauchsäulen mit schädlichen Brandgasen nicht zu erwarten.
In näherer Umgebung unseres Standortes erzeugt ein solches Ereignis einen Explosionsknall, wodurch sich Personen erschrecken können, und es sind Sachschäden durch Druckwirkung oder Wurfstücke möglich.
Getroffene Maßnahmen
Auf Basis der sprengstoff- und genehmigungsrechtlichen Vorschriften:
Im Falle eines Stoffaustrittes wird die Austrittsmenge im jeweiligen Auffangraum aufgefangen, d.h., es erfolgt kein Ablauf in ungesicherte Bodenbereiche / Kanalisation.
In diesem Fall reagiert die Feuchtigkeit der Atmosphäre an der Oberfläche der Flüssigkeitslache mit der Salpetersäure unter Bildung von gasförmigen Stickstoffoxiden.
Durch worst-case-Berechnung ist belegt, dass die Konzentration der Stickstoffoxide noch auf dem Standortgelände sich auf ein ungefährliches Maß für den Menschen reduziert. Zum Schutz unserer Mitarbeiter sind entsprechende organisatorische Verhaltensmaßnahmen festgelegt und persönliche Schutzausrüstungen vorhanden.
Getroffene Maßnahmen
Als Betreiber des Betriebsbereiches sind wir verpflichtet, auf unserem Gelände Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung deren Auswirkungen zu treffen. Diese Maßnahmen sind vorgenannter Ziffer 1 zu entnehmen.
Ergänzend werden solche Maßnahmen im Ereignisfall in enger Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten, die auch über eine Direkttelefonleitung alarmiert werden, ergriffen. Schadstoffimmissionsmessungen werden im Ergebnisfall durch die öffentliche Feuerwehr durchgeführt.
Für unseren Betriebsbereich haben wir einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan erstellt, der mit den zuständigen Brandschutzdienststellen abgestimmt ist. Dieser Plan wird regelmäßig überprüft und bedarfsorientiert angepasst.
Ausblick
Sicherheit beim Umgang mit Explosivstoffen war in der Vergangenheit und ist heute oberstes Ziel unserer Tätigkeiten am Standort. Hierzu arbeiten wir eng mit den zuständigen Behörden zusammen. Trotzdem ist ein Ereignis mit Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Betriebsbereich und der näheren Umgebung nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen.
Unsere Verantwortung zur Störfallvorsorge nehmen wir sehr ernst und wollen so die Wahrscheinlichkeit eines Dennochereignisses auf ein absolutes Minimum reduzieren.
Leisten Sie den Weisungen der Einsatzkräfte unbedingt Folge!
Be 1 Minute auf- und abschwillendem Heulton: Schalten Sie Ihr Radio ein.
Vom Unfallort fernbleiben. Gebäude aufsuchen. Kinder ins Haus holen. Behinderten und älteren Menschen helfen. Passanten aufnehmen. Erst bei Entwarnung Gebäude verlassen.
Nasse Tücher vor Mund und Nase halten. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit dem Arzt aufnehmen.
Fenster und Türen schließen. Klimaanlage ausschalten. Lüftung im Auto abstellen.
Einschalten auf:
WDR 2
UKW/FM 100.4 MHz, (bei Kabelanschluss 99,45 MHz)
Radio Bonn/Rhein-Sieg
UKW/FM 98,9 MHz (bei Kabelanschluss 96,65 MHz)
Greifen Sie nur im äußersten Notfall zum Telefon.
Verwenden Sie dann die bekannten Notrufe:
110 Polizei
112 Rettungsdienst/ Feuerwehr